Auszug von der “ersatzkaiser” der Weimarer Verfassung
Gepostet von supimax am 6. Dezember 2004 im Fach
Geschichte.Geschichte Frage: Der Reichspräsident der Weimarer Verfassung ist auch als „Ersatzkaiser“ bezeichnet worden : Kommentieren Sie diesen Begriff anhand des Schaubildes und der entsprechenden Verfassungsartikel. (Quelle 2 und 8; Vergleich auch Darstellung Seite 51) Antwort: Der Reichspräsident hatte umfassende Machtbefugnisse deshalb wurde er auch “Ersatzkaiser” genannt. Er hatte monarchische Züge. Er wurde in direkter Wahl vom Volk für sieben Jahre gewählt, nach Art. 43 War eine Wiederwahl möglich. Er konnte mit dem Notverordnungsrecht nach Art. 48 mit Notverordnungen regieren und Grundrechte außer Kraft setzen, auch...
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